Der Weg zum The­ra­pie­platz

Schritt 1: Telefonischer Kontakt

Im ers­ten Schritt fin­det ein tele­fo­ni­scher Kon­takt zur Ter­min­ver­ga­be statt.

Bit­te beach­ten Sie Fol­gen­des: Die Anzahl der Ter­mi­ne, die wir für ein aus­führ­li­ches ers­tes Anmel­de­ge­spräch (soge­nann­te Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stun­de) anbie­ten, ist lei­der begrenzt. Gleich­zei­tig besteht dies­be­züg­lich eine hohe Nach­fra­ge. Wir bit­ten daher um Ver­ständ­nis, dass es oft­mals schwie­rig ist, uns zur tele­fo­ni­schen Ter­min­ver­ga­be zu errei­chen. Die­se beginnt diens­tags um 9 Uhr und endet um 10 Uhr, da die ver­füg­ba­ren Ter­mi­ne für das Anmel­de­ge­spräch meist inner­halb die­ser Zeit ver­ge­ben sind.

Mel­den Sie sich daher bit­te diens­tags zwi­schen 9 und 10 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 0251 60987913 und brin­gen Sie etwas Geduld mit. Bei der tele­fo­ni­schen Anmel­dung neh­men wir zunächst Ihre Kon­takt­da­ten auf und ver­ge­ben einen Ter­min für die Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stun­de.

Schritt 2: Psychotherapeutische Sprechstunde

Die­ser Ter­min fin­det bei uns vor Ort statt, bit­te brin­gen Sie Ihre Ver­si­cher­ten­kar­te mit. Im Rah­men der Psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Sprech­stun­de mit einem*einer Psy­cho­lo­gi­schen Psychotherapeut*in haben Sie die Gele­gen­heit, über Ihr Anlie­gen, ihre aktu­el­len Pro­ble­me und Beschwer­den zu spre­chen. Es erfolgt eine ers­te Ein­schät­zung Ihrer Dia­gno­se und eine Abklä­rung, ob eine ambu­lan­te Psy­cho­the­ra­pie für Sie pas­send ist und ob die­se in unse­rer Ambu­lanz statt­fin­den kann.

Soll­ten Sie ver­hin­dert sein, zu Ihrem Ter­min zu kom­men, oder zwi­schen­zeit­lich ander­wei­tig ver­sorgt sein, bit­ten wir Sie, den ver­ein­bar­ten Ter­min tele­fo­nisch bei uns abzu­sa­gen. Wenn Sie uns nicht per­sön­lich errei­chen, spre­chen Sie uns bit­te auf den Anruf­be­ant­wor­ter und nen­nen Sie uns Ihren Namen, Ter­min und Uhr­zeit.

Schritt 3: Warteliste

Nach der Psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Sprech­stun­de müs­sen Sie im Regel­fall mit einer gewis­sen War­te­zeit rech­nen, bevor wir Sie an eine*n Therapeut*in ver­mit­teln. Die War­te­zei­ten schwan­ken, wir infor­mie­ren Sie bei Ihrem Anruf und genau­er im Rah­men der Sprech­stun­de gern über die aktu­el­le Situa­ti­on. Der*die Therapeut*in wird Sie dann zu einem ers­ten per­sön­li­chen Kon­takt (Erst­ge­spräch, soge­nann­te „Pro­ba­to­ri­sche Sit­zung“) tele­fo­nisch ein­la­den.

Schritt 4: Vier probatorische Sitzungen

Wäh­rend der ers­ten vier Sit­zun­gen (Pro­ba­to­rik) mit Ihrem*Ihrer Therapeut*in erfol­gen ein ers­tes Ken­nen­ler­nen, eine aus­führ­li­che Dia­gnos­tik und eine Auf­klä­rung über Psy­cho­the­ra­pie (Ver­hal­tens­the­ra­pie) sowie Risi­ken und Neben­wir­kun­gen. Schließ­lich wird gemein­sam ent­schie­den, ob eine ambu­lan­te The­ra­pie bean­tragt wer­den soll. Brin­gen Sie auch zu die­sem Ter­min bit­te Ihre Ver­si­cher­ten­kar­te mit.

Schritt 5: Therapieantrag

Falls gemein­sam ent­schie­den wur­de, einen Antrag auf Psy­cho­the­ra­pie zu stel­len, unter­schrei­ben Sie den Antrag und Ihr*e Therapeut*in schickt die­sen mit allen not­wen­di­gen Unter­la­gen an die Kran­ken­kas­se. Die­se prüft dann den Antrag und infor­miert Sie schließ­lich dar­über, ob sie die Kos­ten für die Psy­cho­the­ra­pie über­nimmt.

Schritt 6: Therapiebeginn, Verlauf und Kosten

Sobald eine Kos­ten­zu­sa­ge durch die Kran­ken­kas­se vor­liegt, kann die The­ra­pie begin­nen. Die Kos­ten für die Behand­lung wer­den von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen getra­gen. Die Behand­lung von pri­vat ver­si­cher­ten und bei­hil­fe­be­rech­tig­ten Patient*innen ist in unse­rer Ambu­lanz lei­der nicht mög­lich.

Wie finde ich eine*n Psychotherapeut*in?

Auf der Inter­net­sei­te der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dazu, wie Sie online, per App oder tele­fo­nisch nach nie­der­ge­las­se­nen Psychotherapeut*innen suchen kön­nen. Die Ter­min­ser­vice­stel­le – Tele­fon 116 117, Erreich­bar­keit rund um die Uhr – ist hier z. B. eine Mög­lich­keit.

Das Psychotherapeut*innen-Netzwerk Müns­ter und Müns­ter­land (PTN) bie­tet zudem die Mög­lich­keit einer The­ra­pie­platz­ver­mitt­lung. Auf der Inter­net­sei­te fin­den Sie außer­dem eine Therapeut*innenliste von Psychotherapeut*innen in Müns­ter und im Müns­ter­land.

Wenn Ihnen in abseh­ba­rer Zeit kein Psy­cho­the­ra­pie­platz ange­bo­ten wer­den kann, kön­nen Sie sich auch an eine Pri­vat­pra­xis wen­den und erfra­gen, ob die­se das soge­nann­te „Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­ren“ anbie­tet. In bestimm­ten Aus­nahmefällen besteht die Mög­lich­keit, die Kos­ten für eine not­wen­di­ge Psycho­therapie durch Ihre Kas­se erstat­tet zu bekom­men.

Für gesetz­lich Ver­si­cher­te wer­den von kassenwatch.de wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Down­load bereit gestellt:
Psy­cho­the­ra­pie­platz gesucht? (PDF, 266KB)
Psy­cho­the­ra­pie in der Kos­ten­er­stat­tung (PDF, 258KB)

Quel­le: Deut­sche Gesell­schaft für Ver­hal­tens­the­ra­pie (DGVT) e.V.: Hil­fe bei psy­chi­schen Pro­ble­men (Bro­schü­re), 2023, Stand: 12/2023, S. 3–4, https://www.dgvt.de/broschuere-dgvt-patient-inneninformationen