Der Weg zum Therapieplatz
Schritt 1: Telefonischer Kontakt
Im ersten Schritt findet ein telefonischer Kontakt zur Terminvergabe statt.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die Anzahl der Termine, die wir für ein ausführliches erstes Anmeldegespräch (sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde) anbieten, ist leider begrenzt. Gleichzeitig besteht diesbezüglich eine hohe Nachfrage. Wir bitten daher um Verständnis, dass es oftmals schwierig ist, uns zur telefonischen Terminvergabe zu erreichen. Diese beginnt dienstags um 9 Uhr und endet um 10 Uhr, da die verfügbaren Termine für das Anmeldegespräch meist innerhalb dieser Zeit vergeben sind.
Melden Sie sich daher bitte dienstags zwischen 9 und 10 Uhr unter der Telefonnummer 0251 60987913 und bringen Sie etwas Geduld mit. Bei der telefonischen Anmeldung nehmen wir zunächst Ihre Kontaktdaten auf und vergeben einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde.
Schritt 2: Psychotherapeutische Sprechstunde
Dieser Termin findet bei uns vor Ort statt, bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde mit einem*einer Psychologischen Psychotherapeut*in haben Sie die Gelegenheit, über Ihr Anliegen, ihre aktuellen Probleme und Beschwerden zu sprechen. Es erfolgt eine erste Einschätzung Ihrer Diagnose und eine Abklärung, ob eine ambulante Psychotherapie für Sie passend ist und ob diese in unserer Ambulanz stattfinden kann.
Sollten Sie verhindert sein, zu Ihrem Termin zu kommen, oder zwischenzeitlich anderweitig versorgt sein, bitten wir Sie, den vereinbarten Termin telefonisch bei uns abzusagen. Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter und nennen Sie uns Ihren Namen, Termin und Uhrzeit.
Schritt 3: Warteliste
Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde müssen Sie im Regelfall mit einer gewissen Wartezeit rechnen, bevor wir Sie an eine*n Therapeut*in vermitteln. Die Wartezeiten schwanken, wir informieren Sie bei Ihrem Anruf und genauer im Rahmen der Sprechstunde gern über die aktuelle Situation. Der*die Therapeut*in wird Sie dann zu einem ersten persönlichen Kontakt (Erstgespräch, sogenannte „Probatorische Sitzung“) telefonisch einladen.
Schritt 4: Vier probatorische Sitzungen
Während der ersten vier Sitzungen (Probatorik) mit Ihrem*Ihrer Therapeut*in erfolgen ein erstes Kennenlernen, eine ausführliche Diagnostik und eine Aufklärung über Psychotherapie (Verhaltenstherapie) sowie Risiken und Nebenwirkungen. Schließlich wird gemeinsam entschieden, ob eine ambulante Therapie beantragt werden soll. Bringen Sie auch zu diesem Termin bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Schritt 5: Therapieantrag
Falls gemeinsam entschieden wurde, einen Antrag auf Psychotherapie zu stellen, unterschreiben Sie den Antrag und Ihr*e Therapeut*in schickt diesen mit allen notwendigen Unterlagen an die Krankenkasse. Diese prüft dann den Antrag und informiert Sie schließlich darüber, ob sie die Kosten für die Psychotherapie übernimmt.
Schritt 6: Therapiebeginn, Verlauf und Kosten
Sobald eine Kostenzusage durch die Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie beginnen. Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Behandlung von privat versicherten und beihilfeberechtigten Patient*innen ist in unserer Ambulanz leider nicht möglich.
Wie finde ich eine*n Psychotherapeut*in?
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie online, per App oder telefonisch nach niedergelassenen Psychotherapeut*innen suchen können. Die Terminservicestelle – Telefon 116 117, Erreichbarkeit rund um die Uhr – ist hier z. B. eine Möglichkeit.
Das Psychotherapeut*innen-Netzwerk Münster und Münsterland (PTN) bietet zudem die Möglichkeit einer Therapieplatzvermittlung. Auf der Internetseite finden Sie außerdem eine Therapeut*innenliste von Psychotherapeut*innen in Münster und im Münsterland.
Wenn Ihnen in absehbarer Zeit kein Psychotherapieplatz angeboten werden kann, können Sie sich auch an eine Privatpraxis wenden und erfragen, ob diese das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ anbietet. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine notwendige Psychotherapie durch Ihre Kasse erstattet zu bekommen.
Für gesetzlich Versicherte werden von kassenwatch.de weitere Informationen zum Download bereit gestellt:
Psychotherapieplatz gesucht? (PDF, 266KB)
Psychotherapie in der Kostenerstattung (PDF, 258KB)