Kos­ten der Aus­bil­dung
und Refi­nan­zie­rung

Durch die Einnahmen aus den Therapiestunden während der praktischen Ausbildung refinanzieren Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie-Ausbildung.

Sie erzie­len zudem einen Über­schuss von ca. 13.175 Euro, der auf mehr als 23.150 Euro ansteigt, wenn Sie bis zu 800 The­ra­pie­stun­den durch­füh­ren. Zusam­men mit Ein­künf­ten, die Sie aus Ihrer ein­jäh­ri­gen Kli­nik­tä­tig­keit erhal­ten, kön­nen die­se Ein­nah­men dazu bei­tra­gen, einen Teil Ihrer Lebens­hal­tungs­kos­ten wäh­rend der Aus­bil­dungs­zeit zu decken.

Exemplarische Rechnung

Ihre Ein­nah­men:
ca. 34.425 Euro (Bezugs­grö­ße 600 Behand­lungs­stun­den)

Ihre Kos­ten:
ca. 15.750 Euro (ab 2024, für DGVT-Mit­glie­der)
ca.  5.500 Euro (Ein­zel­su­per­vi­si­on)

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Dif­fe­renz:
ca. 13.175 Euro

Ausgaben

Gebüh­ren für die Aus­bil­dung mit einer Dau­er von 3 Jah­ren (12 Quar­ta­le):

15.750 Euro (DGVT-Mit­glie­der), pro Quar­tal: 1.312,50 Euro

16.650 Euro (Nicht-Mit­glie­der), pro Quar­tal: 1.387,50 Euro

Die Gebüh­ren beinhal­ten die Kos­ten für Anmel­dung, Zulas­sung, theo­re­ti­schen Unter­richt, Selbst­er­fah­rung, Grup­pen­su­per­vi­si­on, Aus­bil­dungs­lei­tung, Betreu­ung, Ver­wal­tung und Orga­ni­sa­ti­on.

Nach Aus­bil­dungs­be­ginn wer­den die Aus­bil­dungs­ge­büh­ren für das vor­her­ge­hen­de Quar­tal jeweils am 8. zu Quar­tals­be­ginn abge­bucht. Die Bezah­lung mit­tels Ein­zugs­er­mäch­ti­gung ist obli­ga­to­risch.

Gebüh­ren für die Ein­zel­su­per­vi­si­on, ins­ge­samt min­des­tens 5.500 Euro (bei 50 Std. à 110,00 Euro¹; zahl­bar direkt an den*die Supervisor*in)

Abschluss­ge­bühr von 250,00 Euro¹ als Anteil an den Prü­fungs­or­ga­ni­sa­ti­ons­kos­ten zum Aus­bil­dungs­en­de

Einnahmen

Ver­gü­tung der Prak­ti­schen Tätig­keit in einer Kli­nik:
Alle Kli­ni­ken, mit denen wir koope­rie­ren, zah­len eine Ver­gü­tung in unter­schied­li­cher Höhe (min­des­tens 1.000 Euro). In dem vorge­schrie­benen Kli­nik­jahr wer­den Sie somit min­des­tens 12.000 Euro (im Durch­schnitt 13.175 Euro) ver­die­nen.

Ein­nah­men aus den durch­ge­führ­ten The­ra­pien:
Im Rah­men der Prak­ti­schen Aus­bil­dung, min­des­tens 33.300 bis 44.400 Euro.

Nach der ers­ten Hälf­te der Aus­bil­dung, ca. nach andert­halb Jah­ren, ver­die­nen Ausbildungsteilnehmer*innen durch die Durch­füh­rung der gesetz­lich vorgeschrie­benen 600 The­ra­pie­stun­den in der Ambu­lanz unse­res Aus­bil­dungs­zen­trums durch­schnitt­lich 34.425 Euro. Die Behand­lungs­stun­den wer­den mit den Kranken­kassen abge­rech­net und von der Ambu­lanz monat­lich antei­lig ver­gü­tet. Da es rea­lis­tisch ist, bis zum Aus­bil­dungs­en­de von min­des­tens 650 bis zu 800 Therapie­stunden aus­zu­ge­hen, kann der Ver­dienst aus Thera­pien sogar bis zu mind. 44.000 Euro betra­gen.

Der­zeit ver­gü­ten wir pro bewil­lig­ter The­ra­pie­sit­zung min­des­tens 50 % der Honorar­höhe der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen. Aktu­ell sind dies 55,50 € pro bewil­lig­te Sit­zung und 54,00 € pro pro­ba­to­ri­scher Sit­zung. Hono­rar­stei­ge­run­gen geben wir an unse­re Ausbildungsteilnehmer*innen wei­ter.

Finanzierungshilfen

Da wir wis­sen, dass bei Ausbildungsteilnehmer*innen manch­mal trotz einer sorg­fäl­ti­gen Pla­nung finan­zi­el­le Eng­päs­se auf­tre­ten kön­nen, ver­su­chen wir, durch indi­vi­du­ell abge­stimm­te Finan­zie­rungs­mo­del­le zu unter­stüt­zen. Spre­chen Sie uns ger­ne dar­auf an.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Soll­te es vor dem ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Beginn der Aus­bil­dung auf Wunsch des*der Ausbildungsteilnehmer*in zu einer Ver­ein­ba­rung über eine vor­zei­ti­ge Ver­tragsauflösung kom­men, wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr fäl­lig. Bei einer Auf­lö­sung bis 6 Mona­te vor Aus­bil­dungs­be­ginn beträgt die­se 250 Euro, bei einer Auf­lö­sung 3 bis 6 Mona­te vor Aus­bil­dungs­be­ginn 500 Euro. Bei einer spä­te­ren Ver­ein­ba­rung zur Ver­trags­auf­lö­sung vor dem eigent­li­chen Aus­bil­dungs­be­ginn wird eine Bearbeitungs­gebühr in Höhe einer Quar­tals­ge­bühr (s. o.) fäl­lig. Ab dem Beginn der Aus­bil­dung gel­ten die ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Kün­di­gungs­re­geln.

¹ Stand: Herbst 2023