Kosten der Ausbildung
und Refinanzierung
Durch die Einnahmen aus den Therapiestunden während der praktischen Ausbildung refinanzieren Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie-Ausbildung.
Sie erzielen zudem einen Überschuss von ca. 13.175 Euro, der auf mehr als 23.150 Euro ansteigt, wenn Sie bis zu 800 Therapiestunden durchführen. Zusammen mit Einkünften, die Sie aus Ihrer einjährigen Kliniktätigkeit erhalten, können diese Einnahmen dazu beitragen, einen Teil Ihrer Lebenshaltungskosten während der Ausbildungszeit zu decken.
Exemplarische Rechnung
Ihre Einnahmen:
ca. 34.425 Euro (Bezugsgröße 600 Behandlungsstunden)
Ihre Kosten:
ca. 15.750 Euro (ab 2024, für DGVT-Mitglieder)
ca. 5.500 Euro (Einzelsupervision)
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Differenz:
ca. 13.175 Euro
Ausgaben
Gebühren für die Ausbildung mit einer Dauer von 3 Jahren (12 Quartale):
15.750 Euro (DGVT-Mitglieder), pro Quartal: 1.312,50 Euro
16.650 Euro (Nicht-Mitglieder), pro Quartal: 1.387,50 Euro
Die Gebühren beinhalten die Kosten für Anmeldung, Zulassung, theoretischen Unterricht, Selbsterfahrung, Gruppensupervision, Ausbildungsleitung, Betreuung, Verwaltung und Organisation.
Nach Ausbildungsbeginn werden die Ausbildungsgebühren für das vorhergehende Quartal jeweils am 8. zu Quartalsbeginn abgebucht. Die Bezahlung mittels Einzugsermächtigung ist obligatorisch.
Gebühren für die Einzelsupervision, insgesamt mindestens 5.500 Euro (bei 50 Std. à 110,00 Euro¹; zahlbar direkt an den*die Supervisor*in)
Abschlussgebühr von 250,00 Euro¹ als Anteil an den Prüfungsorganisationskosten zum Ausbildungsende
Einnahmen
Vergütung der Praktischen Tätigkeit in einer Klinik:
Alle Kliniken, mit denen wir kooperieren, zahlen eine Vergütung in unterschiedlicher Höhe (mindestens 1.000 Euro). In dem vorgeschriebenen Klinikjahr werden Sie somit mindestens 12.000 Euro (im Durchschnitt 13.175 Euro) verdienen.
Einnahmen aus den durchgeführten Therapien:
Im Rahmen der Praktischen Ausbildung, mindestens 33.300 bis 44.400 Euro.
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung, ca. nach anderthalb Jahren, verdienen Ausbildungsteilnehmer*innen durch die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen 600 Therapiestunden in der Ambulanz unseres Ausbildungszentrums durchschnittlich 34.425 Euro. Die Behandlungsstunden werden mit den Krankenkassen abgerechnet und von der Ambulanz monatlich anteilig vergütet. Da es realistisch ist, bis zum Ausbildungsende von mindestens 650 bis zu 800 Therapiestunden auszugehen, kann der Verdienst aus Therapien sogar bis zu mind. 44.000 Euro betragen.
Finanzierungshilfen
Da wir wissen, dass bei Ausbildungsteilnehmer*innen manchmal trotz einer sorgfältigen Planung finanzielle Engpässe auftreten können, versuchen wir, durch individuell abgestimmte Finanzierungsmodelle zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Sollte es vor dem vertraglich festgelegten Beginn der Ausbildung auf Wunsch des*der Ausbildungsteilnehmer*in zu einer Vereinbarung über eine vorzeitige Vertragsauflösung kommen, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Bei einer Auflösung bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn beträgt diese 250 Euro, bei einer Auflösung 3 bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn 500 Euro. Bei einer späteren Vereinbarung zur Vertragsauflösung vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Quartalsgebühr (s. o.) fällig. Ab dem Beginn der Ausbildung gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsregeln.
¹ Stand: Herbst 2023